Wir prüfen und reparieren alle auf dem Markt befindlichen Instrumente und das entsprechende Zubehör. Um erforderliche DIN/ISO- Voraussetzungen zur Messgenauigkeit von Vermessungsgeräten zu erfüllen, bieten wir Überprüfungen, Wartungen, Instandsetzungen und Justagen einschliesslich Prüfberichten und Prüfplaketten zu äußerst günstigen Konditionen an. Wir prüfen und reparieren optische, mechanische, elektronische und lasertechnische Vermessungsgeräte aller Typen nach einem strengen QM-System.
Gerne lassen wir neben der Werkszertifikation die Gerätereparaturen auf Wunsch durch den TÜV bestätigen.
Mit unserer langjährigen Serviceerfahrung garantieren wir eine zuverlässige und reibungslose Abwicklung Ihrer Reparaturaufträge im Express-Service für
- Bau- und Ingenieurnivelliere - Bau- und Ingenieurtheodolite - Tachymeter und Totalstationen
- Dreifüsse und optische Lote - Gleis- und Sondergeräte - Libellen, Waagen und Zubehör
- Lasernivelliere und Rotationslaser - Tiefbau- und Kanallaser - Bergbau- und Tunnellaser
- Elektronische Messgeräte
Bei reparatur- und prüfbedürftigen Vermessungsgeräten organisieren wir gern eine schnelle und kostenlose Abholung sowie die spätere Zustellung Ihrer Geräte. Bitte benutzen Sie dazu unser Reparaturformular.
Wir beachten eine von Ihnen gewünschte Kostenlimitierung. Gewünschte Kostenvoranschläge, Gutachten und Diagnosen werden im Rahmen unseres Kundendienstes kostenlos durchgeführt.
Mietservice
Mit unserem großen Mietpark bieten wir einen Sofort-Service zu äußerst günstigen Miet-, Leasing- und Übernahmekonditionen. Um Sie bei Engpässen zu unterstützen halten wir ständig für Sie vor:
-Bau- und Ingenieurnivelliere - Bau- und Ingenieurtheodolite
- Entfernungsmesser - Totalstationen
- Hochbaulaser - Tiefbaulaser
- Tunnellaser - Zubehör
Leasing wird als Finanzierungsinstrument immer interessanter :
Ihre Liquidität wird geschont
die periodischen Leasingzahlungen sind eine sichere Kalkulationsgrundlage für Sie
die Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. (Voraussetzung: steuerliche Zurechnung lt. §39 AO des Leasing-Objekts auf den Leasinggeber unter Berücksichtigung der Leasingerlasse des BFH. Leasing ist nur steuerlich akzeptiert, wenn kein automatischer Eigentumserwerb des Leasingnehmers stattfindet, sonst wertet das Finanzamt das Leasing als versteckten Abzahlungskauf.)
die Vorteile von Leasing schaffen Ihnen Möglichkeiten für Ihre betrieblichen Innovationen und Rationalisierungen
eine Entsorgung bei Vertragsende durch Sie entfällt - Sie geben das Leasing-Objekt nach Ablauf der Leasingzeit einfach an uns zurück.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne !